Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juli 2023

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1. Geltungsbereich

 

 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen

     wie Cocktailevents, Cocktailschulungen, Catering, Betriebsfeiern, Hochzeiten, Messen,

     Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängen den weiteren

     Leistungen und Lieferung der Firma Barbardos Cocktailbar, Geschäftsführer Frederic Röver,

    Amtsgericht Celle.

 

1.2 Die Unter– bzw. Weitervermietung von überlassenen Räumen, Flächen oder sonstigem

     Bar Zubehör sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs–

     oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung

     der Cocktailbar Barbados, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit

     der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

       ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

 2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung

 

             2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die

                   Cocktailbar Barbados zustande.

 

2.1 Ist der Kunde/ Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein

      gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter

      zusammen mit dem Kunden/ Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen

      aus dem Vertrag, sofern der Cocktailbar Barbados eine entsprechende Erklärung des

       Veranstalters vorliegt.

 

2.3 Die Cocktailbar Barbados haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für

      seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Cocktailbar Barbados übernimmt keine

      Gewähr für verspätete Lieferungen durch höhere Gewalt (z.B. schlechte

       Wetterbedingungen, Stau, Straßensperrungen etc.) Ansprüche des Kunden auf

       Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der

       Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Cocktailbar

       Barbados die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer

       vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Cocktailbar Barbados

       beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von

       vertragstypischen Pflichten der Cocktailbar Barbados beruhen. Einer

       Pflichtverletzung der Cocktailbar Barbados steht die eines gesetzlichen Vertreters

       oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen

       der Cocktailbar Barbados auftreten, wird die Cocktailbar Barbados bei Kenntnis

       oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, die Störung zu beheben und

       einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet,

        der Cocktailbar Barbados rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines

        außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

2.4 Alle Ansprüche gegen der Cocktailbar Barbados verjähren grundsätzlich in einem 

       Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren

       kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei

       Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung 

       der Cocktailbar Barbados beruhen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

3.1 Die Cocktailbar Barbados ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der

      Cocktailbar Barbados zugesagten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene

      Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Cocktailbar Barbados zu zahlen.

      Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Cocktailbar

      Barbados an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von

      Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

 

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.

      Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier

      Monate und erhöht sich der von der Cocktailbar Barbados allgemein für derartige

      Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,

      höchstens um 10% erhöht werden.

 

3.4 Rechnungen der Cocktailbar Barbados ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab

      Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt,

      aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu

      verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, die jeweils

      geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 7,62% bzw. bei Rechtsge-

      schäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,5% über dem

      Basiszinssatz zu verlangen. Der Cocktailbar Barbados bleibt der Nachweis eines

      höheren Schadens vorbehalten.

 

3.5 Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung

      zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im

      Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

      gegenüber einer Forderung der Cocktailbar Barbados aufrechnen oder mindern.

 

3.7 Sollte die Gästezahl der angegeben Anzahl der Gäste vom Angebot unterschreiten so

      senkt sich nicht der angegeben Preis vom Angebot.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

4.1 Ein kostenloser Rücktritt des Kunden von dem mit der Cocktailbar Barbados

      geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Cocktailbar

      Barbados. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus

      dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn

      der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine

      Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der

      Verpflichtung der Cocktailbar Barbados zur Rücksichtnahme auf Rechte,

       Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am

       Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches

       Rücktrittsrecht zusteht.

 

4.2 Sofern zwischen der Cocktailbar Barbados und dem Kunden ein Termin zum

       kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis

       dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs– oder Schadenersatzansprüche der

       Cocktailbar Barbados auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er

       nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber

       der Cocktailbar Barbados ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3

       vorliegt.

 

4.3 Sofern der Auftraggeber einen rechtsgültigen Auftrag zur Durchführung einer

      Veranstaltung erteilt hat und dieser Auftrag vom Auftraggeber gekündigt worden ist,

      leistet der Auftraggeber folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich nichts

      anderes vereinbart wurde.

  • 40% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 60% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 80% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 90% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 100% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung ab 24h vor dem Veranstaltungsbeginn

                                Ungeachtet der o.g. Aufstellungen fallen bei einer Auftragskündigung zzgl. min. 150 € Bearbeitungsgebühr an.

 

4.4 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Nummern 3 und 5 berücksichtigt. 

      Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder

      nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Rücktritt der Cocktailbar Barbados

 

5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist

       schriftlich vereinbart wurde, ist die Cocktailbar Barbados in diesem Zeitraum

       seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden

       nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage

       der Cocktailbar Barbados auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2 Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel 3 Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht

      geleistet, so ist die Cocktailbar Barbados ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag

      berechtigt.

 

5.3 Ferner ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund

      vom Vertrag zurückzutreten beispielsweise wenn

  • höhere Gewalt oder andere von der Cocktailbar Barbados nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • Wenn die Cocktailbar Barbados begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Cocktailbar Barbados in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts– oder Organisationsbereich der Cocktailbar Barbados zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.

 

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Cocktailbar Barbados entsteht kein Anspruch des

      Kunden auf Schadenersatz.

 

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

 

6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage

      vor Veranstaltungsbeginn der Cocktailbar Barbados mitgeteilt werden; sie bedarf der

      schriftlichen Zustimmung der Cocktailbar Barbados.

 

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden führt bei einer

      vereinbarten Dienstleistungspauschale nicht zu einer Reduzierung der

      Dienstleistungspauschale.

 

6.3 Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben ist die Cocktailbar Barbados

       berechtigt, im Fall einer vereinbarten Dienstleistungspauschale diese prozentual an

       die erhöhte Teilnehmerzahl anzupassen.

 

6.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Cocktailbar Barbados

       berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie bestätigte Räume zu

       tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

 

6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs– oder Schlusszeiten der Veranstaltung

        und stimmt die Cocktailbar Barbados diesen Abweichungen zu, so kann die

        Cocktailbar Barbados die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung

        stellen, es sei denn, der Cocktailbar Barbados trifft ein Verschulden.

 

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

 

7.1 Soweit die Cocktailbar Barbados für den Kunden auf dessen Veranlassung technische

       oder sonstige Einrichtungen oder Geräte von Dritten beschafft, handelt die   

       Cocktailbar Barbados im Namen , in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.

 

7.2 Der Kunde hat der Cocktailbar Barbados die vereinbarten technischen Einrichtungen

       und Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Die hieraus resultierenden Kosten sowie

       die laufenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Liegen Störungen an den

       vereinbarten Einrichtungen und Anschlüssen vor, sind diese vom Kunden zu

       beseitigen.

 

7.3 Werden vereinbarte Einrichtungen oder Anschlüsse nicht vom Kunden bereitgestellt,

       ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, diese durch einen Dritten bereitstellen zu

       lassen und die hieraus entstehenden Auslagen für den Dritten an den Kunden

       weiterzugeben.

 

7.4 Die Verwendung des Inventars und der technischen Geräte der Cocktailbar Barbados

       durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet für die

       pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe des Inventars und der

       technischen Geräte.

 

8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

8.1 Mitgeführte Ausstellungs– oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden

       sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Cocktailbar Barbados

       übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für

       Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Cocktailbar

       Barbados. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

       Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung

       aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragliche Pflicht darstellt, von der

       Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen

       zu entsprechen. Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt dafür einen behördlichen

       Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Cocktailbar

       Barbados berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu

       entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung

       von Gegenständen vorher mit der Cocktailbar Barbados abzustimmen.

 

8.3 Mitgebrachte Ausstellungs– oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der

       Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die

       Cocktailbar Barbados die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden

       vornehmen.

 

9. Haftung des Kunden für Schäden

 

9.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder

      Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter des

      Kunden, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

9.2 Alle von der Cocktailbar Barbados eingebrachten Gegenstände, Waren und Getränke

      werden durch den Kunden gegen alle Gefahren versichert.

 

9.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind fehlende oder beschädigte Gegenstände

     einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der Cocktailbar Barbados

     beschädigt worden oder abhandengekommen sind, von dem Auftraggeber zum

     Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Gläser werden hierbei mit einem Pauschalpreis

     von 1 € pro Glas berechnet und wird in der Abschlussrechnung  separat aufgeführt.

 

9.4 Die Cocktailbar Barbados kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten

     (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

         Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige

         Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

10.2 Erfüllungs– und Zahlungsort ist der Sitz der Cocktailbar Barbados.

 

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand  auch für Scheck– und Wechselstreitigkeiten ist im

        kaufmännischen Verkehr der Sitz der Cocktailbar Barbados. Sofern ein

        Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen

       allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der

       Cocktailbar Barbados.

 

10.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des EU-Kaufrechts und des

        Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

        Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit

        der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen

        Vorschriften.

 

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