Stand Juli 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen
wie Cocktailevents, Cocktailschulungen, Catering, Betriebsfeiern, Hochzeiten, Messen,
Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängen den weiteren
Leistungen und Lieferung der Firma Barbardos Cocktailbar, Geschäftsführer Frederic Röver,
Amtsgericht Celle.
1.2 Die Unter– bzw. Weitervermietung von überlassenen Räumen, Flächen oder sonstigem
Bar Zubehör sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs–
oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der Cocktailbar Barbados, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung
2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die
Cocktailbar Barbados zustande.
2.1 Ist der Kunde/ Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein
gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter
zusammen mit dem Kunden/ Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen
aus dem Vertrag, sofern der Cocktailbar Barbados eine entsprechende Erklärung des
Veranstalters vorliegt.
2.3 Die Cocktailbar Barbados haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Cocktailbar Barbados übernimmt keine
Gewähr für verspätete Lieferungen durch höhere Gewalt (z.B. schlechte
Wetterbedingungen, Stau, Straßensperrungen etc.) Ansprüche des Kunden auf
Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Cocktailbar
Barbados die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Cocktailbar Barbados
beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten der Cocktailbar Barbados beruhen. Einer
Pflichtverletzung der Cocktailbar Barbados steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
der Cocktailbar Barbados auftreten, wird die Cocktailbar Barbados bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet,
der Cocktailbar Barbados rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.4 Alle Ansprüche gegen der Cocktailbar Barbados verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Cocktailbar Barbados beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Cocktailbar Barbados ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der
Cocktailbar Barbados zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene
Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Cocktailbar Barbados zu zahlen.
Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Cocktailbar
Barbados an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier
Monate und erhöht sich der von der Cocktailbar Barbados allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,
höchstens um 10% erhöht werden.
3.4 Rechnungen der Cocktailbar Barbados ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 7,62% bzw. bei Rechtsge-
schäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Der Cocktailbar Barbados bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der Cocktailbar Barbados aufrechnen oder mindern.
3.7 Sollte die Gästezahl der angegeben Anzahl der Gäste vom Angebot unterschreiten so
senkt sich nicht der angegeben Preis vom Angebot.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein kostenloser Rücktritt des Kunden von dem mit der Cocktailbar Barbados
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Cocktailbar
Barbados. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus
dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn
der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine
Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung der Cocktailbar Barbados zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
4.2 Sofern zwischen der Cocktailbar Barbados und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs– oder Schadenersatzansprüche der
Cocktailbar Barbados auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
der Cocktailbar Barbados ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3
vorliegt.
4.3 Sofern der Auftraggeber einen rechtsgültigen Auftrag zur Durchführung einer
Veranstaltung erteilt hat und dieser Auftrag vom Auftraggeber gekündigt worden ist,
leistet der Auftraggeber folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich nichts
anderes vereinbart wurde.
Ungeachtet der o.g. Aufstellungen fallen bei einer Auftragskündigung zzgl. min. 150 € Bearbeitungsgebühr an.
4.4 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Nummern 3 und 5 berücksichtigt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt der Cocktailbar Barbados
5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist die Cocktailbar Barbados in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
der Cocktailbar Barbados auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel 3 Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht
geleistet, so ist die Cocktailbar Barbados ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3 Ferner ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag zurückzutreten beispielsweise wenn
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Cocktailbar Barbados entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadenersatz.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage
vor Veranstaltungsbeginn der Cocktailbar Barbados mitgeteilt werden; sie bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Cocktailbar Barbados.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden führt bei einer
vereinbarten Dienstleistungspauschale nicht zu einer Reduzierung der
Dienstleistungspauschale.
6.3 Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben ist die Cocktailbar Barbados
berechtigt, im Fall einer vereinbarten Dienstleistungspauschale diese prozentual an
die erhöhte Teilnehmerzahl anzupassen.
6.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Cocktailbar Barbados
berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie bestätigte Räume zu
tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs– oder Schlusszeiten der Veranstaltung
und stimmt die Cocktailbar Barbados diesen Abweichungen zu, so kann die
Cocktailbar Barbados die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung
stellen, es sei denn, der Cocktailbar Barbados trifft ein Verschulden.
7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
7.1 Soweit die Cocktailbar Barbados für den Kunden auf dessen Veranlassung technische
oder sonstige Einrichtungen oder Geräte von Dritten beschafft, handelt die
Cocktailbar Barbados im Namen , in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
7.2 Der Kunde hat der Cocktailbar Barbados die vereinbarten technischen Einrichtungen
und Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Die hieraus resultierenden Kosten sowie
die laufenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Liegen Störungen an den
vereinbarten Einrichtungen und Anschlüssen vor, sind diese vom Kunden zu
beseitigen.
7.3 Werden vereinbarte Einrichtungen oder Anschlüsse nicht vom Kunden bereitgestellt,
ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, diese durch einen Dritten bereitstellen zu
lassen und die hieraus entstehenden Auslagen für den Dritten an den Kunden
weiterzugeben.
7.4 Die Verwendung des Inventars und der technischen Geräte der Cocktailbar Barbados
durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet für die
pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe des Inventars und der
technischen Geräte.
8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
8.1 Mitgeführte Ausstellungs– oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden
sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Cocktailbar Barbados
übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Cocktailbar
Barbados. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung
aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragliche Pflicht darstellt, von der
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen
zu entsprechen. Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt dafür einen behördlichen
Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Cocktailbar
Barbados berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu
entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung
von Gegenständen vorher mit der Cocktailbar Barbados abzustimmen.
8.3 Mitgebrachte Ausstellungs– oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die
Cocktailbar Barbados die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen.
9. Haftung des Kunden für Schäden
9.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder
Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter des
Kunden, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
9.2 Alle von der Cocktailbar Barbados eingebrachten Gegenstände, Waren und Getränke
werden durch den Kunden gegen alle Gefahren versichert.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind fehlende oder beschädigte Gegenstände
einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der Cocktailbar Barbados
beschädigt worden oder abhandengekommen sind, von dem Auftraggeber zum
Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Gläser werden hierbei mit einem Pauschalpreis
von 1 € pro Glas berechnet und wird in der Abschlussrechnung separat aufgeführt.
9.4 Die Cocktailbar Barbados kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten
(z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs– und Zahlungsort ist der Sitz der Cocktailbar Barbados.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck– und Wechselstreitigkeiten ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz der Cocktailbar Barbados. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der
Cocktailbar Barbados.
10.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des EU-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.