Stand September 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen Cocktailbar Barbados
Stand September 2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen wie Cocktailevents, Cocktailschulungen,
Catering, Betriebsfeiern, Hochzeiten, Messen, Ausstellungen und Präsentationen etc. Sie gelten ebenfalls für die Vermietung von Equipment und der Vermittlung von Servicepersonal, sowie für alle damit
zusammenhängen den weiteren Leistungen und Lieferung der Firma Barbados Cocktailbar, Geschäftsführer Frederic Röver, Amtsgericht Celle, HRB 209862, USt-IdNr.: DE289119995.
1.2 Die Unter– bzw. Weitervermietung von überlassenen Räumen, Flächen oder sonstigem Bar Zubehör sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs– oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Cocktailbar Barbados, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Cocktailbar Barbados zustande.
2.2 Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator
eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden / Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Cocktailbar Barbados eine entsprechende
Erklärung des Veranstalters vorliegt.
2.3 Die Cocktailbar Barbados haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Cocktailbar
Barbados übernimmt keine Gewähr für verspätete Lieferungen durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Wetterbedingungen, Stau, Straßensperrungen etc.) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Cocktailbar Barbados die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Cocktailbar Barbados beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten der Cocktailbar Barbados beruhen. Einer Pflichtverletzung der Cocktailbar Barbados steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen der Cocktailbar Barbados auftreten, wird die Cocktailbar Barbados bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Cocktailbar Barbados rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
2.4 Alle Ansprüche gegen der Cocktailbar Barbados verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Cocktailbar Barbados beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Cocktailbar Barbados ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Cocktailbar Barbados zugesagten Leistungen zu
erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Cocktailbar
Barbados zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Cocktailbar Barbados an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Cocktailbar Barbados allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis
angemessen, höchstens um 10% erhöht werden.
3.4 Rechnungen der Cocktailbar Barbados ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Cocktailbar
Barbados ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 7,62% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Cocktailbar Barbados
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Cocktailbar Barbados aufrechnen
oder mindern.
3.7 Sollte die Gästezahl der angegeben Anzahl der Gäste vom Angebot unterschreiten so senkt sich nicht der angegeben Preis vom
Angebot.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein kostenloser Rücktritt des Kunden von dem mit der Cocktailbar Barbados geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Cocktailbar Barbados. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Cocktailbar Barbados zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
4.2 Sofern zwischen der Cocktailbar Barbados und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs– oder Schadenersatzansprüche der Cocktailbar Barbados auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Cocktailbar Barbados ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Sofern der Auftraggeber einen rechtsgültigen Auftrag zur Durchführung eines Cocktailservice erteilt hat und dieser Auftrag vom
Auftraggeber gekündigt worden ist, leistet Auftraggeber folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
50% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn
90% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn
100% des Auftragsvolumens bei einer Kündigung ab 24h vor dem Veranstaltungsbeginn
Ungeachtet der o.g. Aufstellungen fallen bei einer Auftragskündigung zzgl. min. 150 € Bearbeitungsgebühr an.
4.4 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Nummern 3 und 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
4.5 Eine Stornierung des Servicepersonal muss schriftlich (per Email oder Post) an die Cocktailbar Barbados mitgeteilt werden. Als
Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges der schriftlichen Stornierung. Die Verschiebung des Termins ist nur nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich. Eine kostenfreie Stornierung des
Servicepersonals ist bis vier Wochen vor Auftragsdatum schrieftlich per Post oder Emali möglich. Bei einer späteren Stonierung fallen pauschal 50 € Bearbeitungsgebühr pro gemietete Person
an.
4.6 Eine Stornierung / Reduktion für angemietetes Mietequipment muss schriftlich (per Email oder Post) an den Auftragnehmer mitgeteilt
werden. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges der schriftlichen Stornierung / Reduktion. Die Verschiebung des Termins ist nur nach Absprache mit
dem Auftraggeber möglich. Eine kostenfreie Stornierung / Reduktion des Mietequipments ist bis 15 Tage vor Mietdatum schriftlich per Post oder Email möglich.
Bei einer Stornierung 14 Tage vor Mietdatum wird 50 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.
5. Rücktritt der Cocktailbar Barbados
5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Cocktailbar
Barbados in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der
Cocktailbar Barbados auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel 3 Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Cocktailbar Barbados ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten beispielsweise wenn
höhere Gewalt oder andere von der Cocktailbar Barbados nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Wenn die Cocktailbar Barbados begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen der Cocktailbar Barbados in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts– oder Organisationsbereich der Cocktailbar Barbados zuzurechnen ist; ein
Verstoß gegen Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Cocktailbar Barbados entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden führt bei einer vereinbarten Dienstleistungspauschale nicht zu einer Reduzierung
der Dienstleistungspauschale.
6.2 Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, im Fall einer vereinbarten
Dienstleistungspauschale diese prozentual an die erhöhte Teilnehmerzahl anzupassen.
6.3 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen
sowie bestätigte Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs– oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Cocktailbar Barbados diesen Abweichungen
zu, so kann die Cocktailbar Barbados die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Cocktailbar Barbados trifft ein Verschulden.
6.5 Die Cocktailbar Barbados hält es sich, in Rücksprache mit dem Kunden, frei die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, wenn die Gästezahl
eine bestimmt Gästeanzahl unterschreitet oder die Menge der verzehrten Cocktails nicht mehr in Relation zu dem Zeitaufwand steht.
7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
7.1 Soweit die Cocktailbar Barbados für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen oder Geräte von Dritten
beschafft, handelt die Cocktailbar Barbados im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
7.2 Der Kunde hat der Cocktailbar Barbados die vereinbarten technischen Einrichtungen und Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Die hieraus
resultierenden Kosten sowie die laufenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Liegen Störungen an den vereinbarten Einrichtungen und Anschlüssen vor, sind diese vom Kunden zu
beseitigen.
7.3 Werden vereinbarte Einrichtungen oder Anschlüsse nicht vom Kunden bereitgestellt, ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, diese durch
einen Dritten bereitstellen zu lassen und die hieraus entstehenden Auslagen für den Dritten an den Kunden weiterzugeben.
7.4 Die Verwendung des Inventars und der technischen Geräte der Cocktailbar Barbados durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe des Inventars und der technischen Geräte.
8. Mietequipment
8.1 Für die eventuelle Nachreinigung oder den Verlust des Mietequipments können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt (siehe Reinigungsliste)
8.2 Sollte ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, grober Gewalt oder unsachgemäßer / zweckendfremdeten Gebrauch entstehen werden die Kosten
der Instandsetzung bzw. Wiederanschaffung in voller Summe dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein dadurch eventueller Ausfall wird ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Reparatur erfolgt
durch eine Fachfirma.
8.3 Soweit nichts anderes schriftlich per Post oder Email vereinbart wurde holt der Auftraggeber das Material zum vereinbarten Termin ab und
bringt es wieder zurück. ein Miettag beträgt immer 24 Std. ab Abholtermin. Sollte der Auftraggeber das Material nicht vollständig oder nicht zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgebracht haben
entstehen zusätzliche Kosten in Höhe einer Tagesmiete.
8.4 Die Rückgabe von Mehrweggeschirr und Besteck muss stets sortenrein wie bei der Anlieferung erfolgen.
8.5 Stornierungs-/Reduktionsregelung:
Eine Stornierung / Reduktion muss schriftlich (per Email oder Post) an den Auftragnehmer mitgeteilt werden. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges der schriftlichen Stornierung / Reduktion.
Die Verschiebung des Termins ist nur nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich. Eine kostenfreie Stornierung / Reduktion des Mietequipments ist bis 15 Tage vor Mietdatum schriftlich per Post oder
Email möglich. Bei einer Stornierung 14 Tage vor Mietdatum wird 50 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.
Reinigungsliste:
Gläser/Besteck/Geschirr (pro VE), Cocktailequipment: 15 Euro elektrische Geräte: 30 Euro
Möbel: 20
Euro
Pavillon, Schirme: 30 Euro
Thekenanhänger: 100
Euro
sonstige Anhänger: 50 Euro
9. Überlassung von Servicepersonal
9.1 Das Servicepersonal wird nach Stunden zu dem im Angebot stehenden Stundensatz abgerechnet. Die Fahrzeit vom Firmensitz der Cocktailbar
Barbados zum Arbeitsort und zurück gilt als Arbeitszeit und wird ebenfalls zum Stundensatz abgerechnet.
9.2 Zu den Aufgaben gehören: der Ausschank von Getränke, Tischservice, Vor- und Nachbereitung, Reinigen des Arbeitsplatzes (Theke) sowie
sämtliche anfallende Arbeiten während der Veranstaltung. Andere Arbeiten wie das Reinigen der Sozialräume oder die nicht in den Tätigkeitsbereich eines Barkeepers/Servicekraft fallen ist den
Servicepersonal untersagt.
10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
10.1 Mitgeführte Ausstellungs– oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen.
Die Cocktailbar Barbados übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Cocktailbar Barbados.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragliche
Pflicht darstellt, von der Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Cocktailbar Barbados ist berechtigt
dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Cocktailbar Barbados berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Cocktailbar Barbados abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs– oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde
das, darf die Cocktailbar Barbados die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
11. Haftung des Kunden für Schäden
11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw.
Besucher, Mitarbeiter des Kunden, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2 Alle von der Cocktailbar Barbados eingebrachten Gegenstände, Waren und Getränke werden durch den Kunden gegen alle Gefahren
versichert.
11.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der
Cocktailbar Barbados beschädigt worden oder abhandengekommen sind, von dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Gläser werden hierbei mit einem Pauschalpreis von 1 € pro Glas
berechnet und wird in der Abschlussrechnung separat aufgeführt.
11.4 Die Cocktailbar Barbados kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften)
verlangen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs– und Zahlungsort ist der Sitz der Cocktailbar Barbados.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck– und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Cocktailbar
Barbados. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Cocktailbar
Barbados.
12.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des EU-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften